Nutzungsbedingungen für B2B-Operatoren der CorePlay iGaming Suite.
Stand: Februar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der CorePlay Technologies GmbH (nachfolgend "Anbieter" oder "CorePlay") und den gewerblichen Nutzern der iGaming-Plattform (nachfolgend "Kunde" oder "Operator").
1.1. Diese AGB gelten ausschließlich für B2B-Kunden (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Nutzung der CorePlay-Plattform durch Endverbraucher (Spieler) ist vertraglich ausgeschlossen.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CorePlay ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1. CorePlay stellt dem Kunden eine modulare White-Label iGaming-Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang (verfügbare Module, API-Zugriffe, PAM, Zahlungs-Gateways) ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Hauptvertrag (Service Level Agreement).
2.2. CorePlay ist berechtigt, die Plattform zur Anpassung an den Stand der Technik, Änderungen der Gesetzeslage oder aus Sicherheitsgründen weiterzuentwickeln. Über wesentliche Änderungen, die den Kern der Leistungserbringung betreffen, wird der Kunde rechtzeitig informiert.
3.1. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle für den Betrieb seines iGaming-Angebots erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Glücksspiellizenzen (z. B. GGL, MGA) in den Zielmärkten einzuholen und aufrechtzuerhalten.
3.2. Der Kunde verpflichtet sich, die CorePlay-Plattform nicht in Jurisdiktionen anzubieten, in denen Online-Glücksspiel verboten ist (Blacklisted GEOs).
3.3. Die Integration vorgeschriebener Compliance-Systeme (wie OASIS oder LUGAS für den deutschen Markt) obliegt in der korrekten Nutzung dem Kunden, auch wenn CorePlay die technischen Schnittstellen bereitstellt.
4.1. CorePlay gewährleistet für die Kernsysteme (PAM, Wallet) eine Verfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen das System aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CorePlay liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter wie Spiele-Provider), nicht über das Internet zu erreichen ist.
4.2. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 48 Stunden angekündigt und finden vorzugsweise in lastschwachen Zeiten statt.
5.1. Die Vergütung setzt sich in der Regel aus einer Setup-Gebühr, einer monatlichen SaaS-Grundgebühr sowie einer umsatzbasierten Komponente (Revenue Share / GGR-Beteiligung) zusammen, wie im Hauptvertrag spezifiziert.
5.2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.1. CorePlay haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet CorePlay bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CorePlay nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.1. Der Vertrag wird für die im Hauptvertrag vereinbarte Mindestlaufzeit (in der Regel 12 oder 24 Monate) geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für CorePlay insbesondere vor, wenn der Kunde seine Glücksspiellizenz verliert oder mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei Monate in Verzug gerät.
8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von CorePlay (Berlin), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.